Geldauflagen für donum vitae in NRW

Geldauflagen für Beratung, Schutz und Perspektiven für Frauen*, Kinder, Jugendliche und Familien in NRW

Informationen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Zahlungspflichtige

Der Landesverband donum vitae NRW e. V. ist Dachverband von 33 Trägervereinen mit 40 staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die Trägervereine als auch der Landesverband donum vitae sind als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, gerichtliche Geldauflagen zu empfangen. Die zugewiesenen Mittel fließen in unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternschaft sowie in sexuelle Bildung und Präventionsarbeit.

Mit der Zuweisung einer Geldauflage ermöglichen Sie die qualifizierte Beratung für Frauen*, Familien und Jugendliche in besonderen Lebenslagen, stärken selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung und fördern Präventions- und Bildungsangebote.

Eine Übersicht der Vereine in den OLG-Bezirken finden Sie weiter unten.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und das Vertrauen in unsere Arbeit. Ihre Zuweisung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer Beratungsangebote.

Kontakt
Ricarda Onana
Referentin Fundraising
E-Mail: geldauflagen@nrw-donumvitae.de
Tel: (0221) 222 543 - 21

  • Weitere Informationen

    • Über donum vitae in NRW

      Der Landesverband donum vitae NRW e.V. sichert in 40 Beratungsstellen die fachliche Qualität der Beratung, unterstützt die ehrenamtliche Arbeit der Vorstände und die Vernetzung der Einrichtungen.

      In unseren Beratungsstellen begleiten wir Menschen bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Familienplanung und frühe Elternschaft – von der Schwangerschaftskonfliktberatung über psychosoziale Beratung und Trauerbegleitung bis hin zu Themen wie Pränataldiagnostik, Kinderwunsch, Verhütung. Ergänzend bieten wir Angebote der sexuellen Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich.

      Wir setzen uns für Frauen*, Familien und selbstbestimmte Entscheidungen ein und bringen unsere Praxiserfahrungen in gesellschaftliche Debatten ein.

      Unsere Beratung ist vertraulich, ergebnisoffen und kostenfrei.

      «Mehr erfahren» 

    • Finanzierung unserer Arbeit / Gemeinnützigkeit

      Unsere Arbeit wird überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert. Ergänzend sind wir als gemeinnütziger Verband und unsere gemeinnützigen Vereine auf Spenden und gerichtliche Geldauflagen angewiesen, um unsere kostenfreien Beratungsangebote dauerhaft sicherzustellen.

      Der Landesverband donum vitae NRW e. V. und die Trägervereine sind als gemeinnützige Vereine anerkannt und im Vereinsregister eingetragen. Alle zugewiesenen Mittel werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.

      Als Gesamtverband legen wir großen Wert auf Transparenz. Einen Einblick in unsere Arbeit im Landesverband und die Verwendung der Mittel finden Sie in unserem aktuellen «Jahresbericht».

    • Ihre Geldauflage wirkt – so unterstützen Sie unsere Arbeit

      Mit Ihrer Zuweisung ermöglichen Sie:

      • die Qualifizierung unserer Beratung, damit Frauen* in besonderen Not- und Lebenslagen kompetent und auf aktueller gesetzlicher Grundlage begleitet werden.
      • Projekte, die gesellschaftliche Lebensrealitäten sichtbar machen – z. B. zu Gewalt gegen Frauen*, Schwangerschaftskonflikten oder trans* Lebensrealitäten.
      • die Vernetzung der Beratungsstellen und die Förderung gesellschaftlichen Engagements.
      • Fortbildungen für Fachkräfte und die Qualitätssicherung der Beratung.
      • Sicherstellung von Beratungsangeboten nach §§ 2, 5 und 6 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz).
      • Präventionsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene.
    • Verwendung und Abwicklung

      Die Trägervereine sowie der Landesverband dokumentieren alle Zahlungen sorgfältig und stellen die satzungsgemäße Verwendung der Mittel sicher. Zuweisungen werden vertraulich bearbeitet.

      Eine Übersichtskarte der Vereine von donum vitae in NRW finden Sie hier.

    • Geldauflagen für donum vitae Beratungsstellen in NRW

      Düsseldorf
      donum vitae
      Deine Schwangerschaftsberatung in NRW. Pränataldiagnostik - Kinderwunsch - Trauerbegleitung  
      Graf-Adolf-Str. 35  
      40210 Düsseldorf
      Besuchen Sie jetzt die Beratungsstelle

       

    • Informationen für Zahlungspflichtige

      Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich an den im Beschluss genannten Verein und geben Sie bei der Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so kann der Zahlungseingang korrekt zugeordnet und dem Gericht fristgerecht bestätigt werden. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wird über jede eingegangene Zahlung informiert.

      Bitte beachten Sie:

      • Über Aufschub oder Ratenzahlung entscheidet ausschließlich das Gericht.
      • Für Geldauflagen darf keine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) ausgestellt werden.
      • Geldauflagen sind steuerlich nicht absetzbar.
      • Dauerauftrag nach der letzten Zahlung beenden.