Das Thema K.O. - Tropfen ist vielen zwar bekannt, aber leider wird das Thema immer wieder gerne heruntergespielt, denn jede*r denkt „Mich wird es schon nicht treffen.“Dennoch gibt es Anfragen bei Beratungsstellen, Medienberichte von Mädchen* und Frauen* und auch Jungen* die sexualisierte Gewalt oder Überfälle erlebt haben und vermuten, dass ihnen vorher sogenannte K.O. - Tropfen verabreicht wurden. Da der Nachweis dieser Substanzen nur sehr kurze Zeit möglich ist, bleibt es für die Betroffene*den Betroffenen meist ungeklärt ob es mit der Vermutung Recht hat oder nicht.
Das solltest Du jetzt tun - Notfallplan:
Hier findest du unserern Notfallplan als PDF.
K.O. Tropfen
Schütze dich,
und im Notfall…
Woran merkt man, dass K.O.-Tropfen eingesetzt wurden? Zeichen für eine Vergiftung durch K.O.-Tropfen können sein:
Plötzliche Übelkeit und /oder Schwindelgefühl
Wahrnehmungsschwierigkeiten
Dämmerzustand (z.B. "wie in Watte gepackt")
Gefühle der Willenlosigkeit
Einschränkung der Beweglichkeit bis hin zu Reglosigkeit
Erinnerungsstörung bis hin zu zeitweiligem Erinnerungsverlust, der oft auch schlagartig einsetzt
Nachdem die*der Betroffene wieder zu sich gekommen ist, kann es unter starker Übelkeit, Erbrechen, Panik und Angstanfällen leiden.
Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nirgendwo, aber Du kannst selbst ein wenig tun:
Lass dein Glas nie unbeobachtet, bestelle im Zweifelsfall ein neues Getränk.
Besprich mit deinen Freund*innen, dass Ihr gegenseitig auf Eure Gläser achtet.
Nimm nur Getränke an, deren Weg du von der Theke an verfolgt hast.
Wenn du mit Freund*innen ausgehst, dann geht auch gemeinsam wieder nach Hause.
Wenn dir bei einer Freundi*einem Freund auffällt, dass sie*er schlagartig total aufgedreht ist, wahllos und heftig flirtet, behalte sie*ihn im Blick und lass sie*ihn nicht alleine zurück.
Sei dir bewusst, dass die Täter*innen sowohl Fremde als auch Freund*innen/Bekannte sein können.
Zögere nicht den Club oder eine Feier zu verlassen, wenn du dich dort nicht sicher fühlst.
Wende dich an Freund*innen oder an das Personal, wenn dir im Club, der Kneipe oder auf einer privaten Feier plötzlich übel, schwindlig oder dämmerig wird.
Nimm sofort eine Urinprobe (in einem verschließbaren Behälter) und stelle sie kühl.
Gehe sofort ins Krankenhaus und/oder wende dich an die Polizei.
Der Nachweis der Substanzen ist meist nur 12 - 48 Stunden nach der Verabreichung möglich. Wenn du also den Verdacht hast, dass dir oder einer Freundin*einem Freund K.O.-Tropfen verabreicht wurden, ist es wichtig, dass du schnell handelst. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Blut- oder Urinprobe. Eine Urinprobe ist besser geeignet, da der Wirkstoff im Blut wesentlich schneller abgebaut wird. Außerdem ist es möglich eine Urinprobe auch für kurze Zeit (2 - 3 Tage) im Kühlschrank zu lagern (z.B. in einem sauberen Marmeladenglas).Eine weitere Möglichkeit ist die der Haaranalyse. Eine Haarprobe kann ca. vier - sechs Wochen (je nach Haarlänge) auf Substanzen untersucht werden.
Eine sorgfältige ärztliche Untersuchung und Befunderhebung sowie die Sicherstellung von Asservaten ist die Basis für die Aufdeckung eines solchen Falles. Hol dir gleichzeitig Unterstützung und Begleitung, um das Erlebte gut zu verarbeiten. Hierbei können dir Beratungsstellen behilflich sein.
Hinter sogenannten K.O.-Tropfen können sich unterschiedliche Substanzen verbergen. Ein häufiger Wirkstoff ist die Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) bzw. Gamma-Butyrolacton (GBL - Vorstufe von GHB) - auch unter "Liquid Ecstasy", "Liquid E" oder "Liquid X" bekannt. Weitere Wirkstoffe sind das Ketamin oder rezeptpflichtige Beruhigungsmittel und Psychopharmaka aus der Gruppe der Benzodiazepine. In geringen Dosen können die Tropfen entspannend und enthemmend wirken. Doch auch geringe Mengen können bereits Benommenheit, Übelkeit und Bewusstlosigkeit verursachen. Außerdem setzt die Droge das Erinnerungsvermögen außer Kraft. K.O.-Tropfen kann man nicht sehen, nicht riechen und nicht schmecken, d.h.man hat kaum eine Chance, die heimlich zugeführten Tropfen im Getränk zu bemerken.
Die Tropfen werden von Täter*innen gezielt in offen stehende Getränke von Mädchen* und Frauen* gegeben. Auch Jungen* und Männer* können Opfer von K.O.- Tropfen werden. Dies geschieht in Clubs, Kneipen und auf Partys. Allerdings sind es nicht nur fremde Täter*innen, sondern auch flüchtige Bekannte oder Freund*innen, mit denen man unterwegs ist, oder die man auf einer privaten Party trifft können zu Täter*innen werden.
Seit 2002 untersteht GHB dem Betäubungsmittelgesetz. Das heißt, man macht sich strafbar bei Besitz, Kauf, Handel sowie bei der Abgabe oder Verabreichung von GHB. Auch verschreibungspflichtige Psychopharmaka wie Benzodiazepine unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.
Die Verabreichung von K.O.-Tropfen ist eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 ff. StGB), im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Sexuelle Übergriffe unter Verabreichung von K.O.-Tropfen sind als Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 177 StGB) strafbar. Den Täter*innen drohen bis zu 10 Jahre Gefängnis.
Direkt nach der Einnahme von K.O.-Tropfen merkt man meist nur, dass einem übel und schwindlig wird. Man vermutet häufig, dass dies die Wirkung des Alkohols ist. Zu Beginn wirken die Substanzen euphorisierend; die*der Betroffene kann plötzlich "aufdrehen" und heftig flirten, auch die Freund*innen bemerken bei den Betroffenen manchmal einen schlagartigen Stimmungswechsel und plötzlich auftretendes sexualisiertes Verhalten. Bereits vor dem Verlust des Bewusstseins ist die*der Betroffene durch die Wirkung der K.O.-Tropfen willenlos und sehr leicht manipulierbar. Trotzdem kann man noch eine Zeit lang normal reden und sich bewegen und Freund*innen oder andere Außenstehende bemerken nicht, was hier gerade passiert.
Nach dem Erwachen aus der Bewusstlosigkeit hat die*der Betroffene das Problem, dass sie*er sich gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft erinnern kann an das, was passiert ist. Manche haben nur das vage Gefühl, dass etwas Seltsames passiert ist, oder sie spüren, dass es zu einem sexuellen Übergriff gekommen ist. Manche wissen nicht mehr wann, wie und von wem sie wohin gebracht wurden. Da man sich nicht wirklich erinnern kann, zweifelt die*der Betroffene oft an sich selbst. Aus Angst, dass ihnen niemand glaubt oder ihnen unterstellt wird, sie hätten einfach nur zuviel getrunken, sprechen viele nicht über den „Vorfall“.