Das Thema K.O. - Tropfen ist vielen zwar bekannt, aber leider wird das Thema immer wieder gerne heruntergespielt, denn jede*r denkt „Mich wird es schon nicht treffen". Dennoch gibt es Anfragen bei Beratungsstellen, Medienberichte von Mädchen* und Frauen* und auch Jungen* die sexualisierte Gewalt oder Überfälle erlebt haben und vermuten, dass ihnen vorher sogenannte K.O. - Tropfen verabreicht wurden. Da der Nachweis dieser Substanzen nur sehr kurze Zeit möglich ist, bleibt es für die Betroffene*den Betroffenen meist ungeklärt ob sie*er mit der Vermutung Recht hat oder nicht.
Das solltest Du jetzt tun - Notfallplan:
Hier findest du unserern Notfallplan als PDF.
K.O. Tropfen
… besser K.O.-Mittel genannt, denn es gibt viele unterschiedliche Substanzen, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden
… werden heimlich in Getränke und Speisen gemischt
Schütze dich,
und im Notfall…
… Nimm sofort eine Urinprobe (in einem verschließbaren Behälter, z.B. ein Marmeladenglas) und stelle es ins Gefrierfach
… wenn du glaubst, dass du misshandelt oder vergewaltigt wurden bist, lass dich schnellstens im Krankenhaus, Notambulanz oder von einer Ärztin*einem Arzt deines Vertrauens untersuchen, die meisten K.O.- Mittel sind nur bis zu 12 Stunden im Blut und Urin nachweisbar.
Woran merkt man, dass K.O.-Mittel eingesetzt wurden? Zeichen für eine Vergiftung durch K.O.-Mittel können sein:
Plötzliche Übelkeit und /oder Schwindelgefühl
Wahrnehmungsschwierigkeiten
Dämmerzustand (z.B. "wie in Watte gepackt")
Gefühle der Willenlosigkeit
Einschränkung der Beweglichkeit bis hin zu Reglosigkeit
Erinnerungsstörung bis hin zu zeitweiligem Erinnerungsverlust, der oft auch schlagartig einsetzt
Nachdem die*der Betroffene wieder zu sich gekommen ist, kann sie*er unter starker Übelkeit, Erbrechen, Panik und Angstanfällen leiden.
Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nirgendwo, aber Du kannst selbst ein wenig tun:
Lass dein Glas nie unbeobachtet, bestelle im Zweifelsfall ein neues Getränk.
Besprich mit deinen Freund*innen, dass Ihr gegenseitig auf Eure Gläser achtet.
Nimm nur Getränke an, deren Weg du von der Theke an verfolgt hast.
Wenn du mit Freund*innen ausgehst, dann geht auch gemeinsam wieder nach Hause.
Wenn dir bei einer Freundin*einem Freund auffällt, dass sie*er schlagartig total aufgedreht ist, wahllos und heftig flirtet, behalte sie*ihn im Blick und lass sie*ihn nicht alleine zurück.
Sei dir bewusst, dass die Täter*innen sowohl Fremde als auch Freund*innen/Bekannte sein können.
Zögere nicht den Club oder eine Feier zu verlassen, wenn du dich dort nicht sicher fühlst.
Wende dich an Freund*innen oder an das Personal, wenn dir im Club, der Kneipe oder auf einer privaten Feier plötzlich übel, schwindlig oder dämmerig wird.
Es gibt viele unterschiedliche Substanzen, die als K.O.-Mittel missbraucht werden. Der Nachweis der Substanzen ist meist nur bis zu 12 Stunden nach der Verabreichung möglich. Wenn du also den Verdacht hast, dass dir oder einer Freundin*einem Freund K.O.-Mittel verabreicht wurden, ist es wichtig, dass du schnell handelst.
Ein Nachweis kann erbracht werden durch eine Blut- oder Urinprobe. Urin eignet sich hier viel besser zur Probeentnahme, da es länger nachweisbar ist als im Blut. Solltest du betroffen sein, nimm sofort eine Urinprobe (in einem verschließbaren Behälter, z.B. ein Marmeladenglas) und stelle es den Kühlschrank, wenn möglich im Gefrierfach einfrieren. Dies ist wichtig, denn das Hauptproblem für Betroffene ist die zeitliche Verzögerung zwischen Ereignis und Probennahme.Die Urinprobe kann 1-3 Tage im Kühlschrank, besser Gefrierfach gelagert werden. So hat man auf jeden Fall 1-3 Tage Zeit den Urin untersuchen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit ist die der Haaranalyse. Eine Haarprobe kann ca. vier - sechs Wochen (je nach Haarlänge) auf Substanzen untersucht werden. Aber Achtung, da die Konzentration im Haar sehr gering ist, ist die Wahrscheinlichkeit das die Substanz nachgewiesen werden kann hier sehr gering. Auch die Kosten einer Haaranalyse sind hoch.
Gehe sofort ins Krankenhaus (z.B. Notaufnahme, Hausärztin*Hausarzt) und/oder wende dich an die Polizei. Eine sorgfältige ärztliche Untersuchung und Befunderhebung sowie die Sicherstellung von Asservaten ist die Basis für die Aufdeckung eines solchen Falles. Neben dem Urin sind auch weitere Aservate möglich, z.B. Tabletten, Flaschen, Gläser. Wenn möglich können diese auch als Beweismittel geführt werden.
Du bist noch unsicher, ob du es zur Anzeige bringen möchtest? Hier kann die Vertrauliche Spurensicherung eine Möglichkeit sein. Die Vertrauliche Spurensicherung gibt es i.d.R. in allen Städten, meist an Frauenkliniken angedockt und hilft alle Beweismittel bei sexualisierter Gewalt für eine eventuell spätere Anzeige zu sichern. Du brauchst keine Angst zu haben, du entscheidest, wie umfassend du untersucht werden möchtest. Durch die Anonymisierung der Beweismittel hast du genügend Zeit zu entscheiden ob du eine Anzeige erstatten möchtest. Hol dir gleichzeitig Unterstützung und Begleitung, um das Erlebte zu verarbeiten. Hierbei können dir Beratungsstellen behilflich sein, wie z.B.:
Hinter sogenannten K.O.-Mitteln können sich unterschiedlichste Substanzen verbergen. Allen Substanzen ist gemein, dass sie eine sedierende, dämpfende Wirkung haben. Es werden nicht nur flüssige Stoffe als K.O.-Mittel missbraucht, sondern auch Tabletten. Die Liste der K.O.-Mittel ist keine endliche Liste, es kommen immer wieder neue Substanzen hinzu. Das macht die Analyse von K.O.-Mitteln sehr umfangreich und auch herausfordernd.
Ein häufiger Wirkstoff ist die Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) bzw. Gamma-Butyrolacton (GBL - Vorstufe von GHB) - auch unter "Liquid Ecstasy", "Liquid E" oder "Liquid X" bekannt. Weitere Wirkstoffe sind das Ketamin oder rezeptpflichtige Beruhigungsmittel und Psychopharmaka aus der Gruppe der Benzodiazepine. In geringen Dosen können die Mittel entspannend und enthemmend wirken. Doch auch geringe Mengen können bereits Benommenheit, Übelkeit und Bewusstlosigkeit verursachen. Außerdem setzt die Substanz das Erinnerungsvermögen außer Kraft. K.O.-Mittel kann man nicht sehen, nicht riechen und nicht schmecken, d.h.man hat kaum eine Chance, die heimlich zugeführte Substanz im Getränk oder auch im Essen zu bemerken.
Die K.O.-Mittel werden von Täter*innen gezielt in offen stehende Getränke, manchmal auch in Essen von Mädchen* und Frauen* gegeben. Auch Jungen* und Männer* können von K.O.- Mitteln betroffen sein. Dies geschieht in Clubs, Kneipen, Festivals, auf Partys, im häuslichen Umfeld... Allerdings sind es nicht nur fremde Täter*innen, sondern auch flüchtige Bekannte oder Freund*innen, mit denen man unterwegs ist, oder die man auf einer privaten Party trifft können zu Täter*innen werden.
Seit 2002 untersteht GHB dem Betäubungsmittelgesetz. Das heißt, man macht sich strafbar bei Besitz, Kauf, Handel sowie bei der Abgabe oder Verabreichung von GHB. Auch verschreibungspflichtige Psychopharmaka wie Benzodiazepine unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.
Die Verabreichung von K.O.-Mitteln ist eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 ff. StGB), im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Sexuelle Übergriffe unter Verabreichung von K.O.-Mitteln sind als Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 177 StGB) strafbar.
K.O.-Mittel bewirken zunächst Wohlbefinden und Entspannung. Durch den Mischkonsum etwa mit Alkohol ist die Wirkung von K.O.-Mitteln unkalkulierbar. Die Wirkung setzt ca.10 - 20 Minuten nach Verabreichung ein und kann bis zu einigen Stunden anhalten. Oft sind die Betroffenen zunächst euphorisiert und fühlen sich gut. Man vermutet häufig, dass dies die Wirkung des Alkohols ist. Da K.O.-Mittel auch eine enthemmende Wirkung haben, kann es zu untypischen Handlungen kommen, z.B. heftiges Flirten. Die*der Betroffene kann plötzlich "aufdrehen", auch die Freund*innen bemerken bei den Betroffenen manchmal einen schlagartigen Stimmungswechsel. Es folgen Übelkeit, Schwindel und eine plötzlich auftretende Müdigkeit. Weitere Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Erbrechen, Atemnot, Bewegungsstörungen, Krämpfe und Lähmungen, und/oder Verwirrtheit. In der Regel sind die Betroffenen über mehrere Stunden bewusstseinsgetrübt, von benommen bis schwer komatös und können sich an nichts mehr erinnern. Bereits vor dem Verlust des Bewusstseins ist die*der Betroffene durch die Wirkung des K.O.-Mittels willenlos und sehr leicht manipulierbar. Trotzdem kann man noch eine kurze Zeit lang normal reden und sich bewegen und Freund*innen oder andere Außenstehende bemerken nicht, was hier gerade passiert.
Nach dem Erwachen aus der Bewusstlosigkeit hat die*der Betroffene das Problem, dass sie*er sich gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft erinnern kann an das, was passiert ist. Manche haben nur das vage Gefühl, dass etwas Seltsames passiert ist, oder sie spüren, dass es zu einem sexuellen Übergriff gekommen ist. Manche wissen nicht mehr wann, wie und von wem sie wohin gebracht wurden. Da man sich nicht wirklich erinnern kann, zweifelt die*der Betroffene oft an sich selbst. Aus Angst, dass ihnen niemand glaubt oder ihnen unterstellt wird, sie hätten einfach nur zu viel getrunken, sprechen viele nicht über den „Vorfall“.
Bleib in einem solchen Fall nicht allein. Hol dir Hilfe und Unterstützung. Sprich mit einer Freundin*einem Freund, einer Vertraunsperson oder wende dich an eine Beratungsstelle.